Hinweise zur Einweisung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie

Informationen zur Einweisung

  • Wer darf einweisen?

    Einweisen können Kinder- oder Hausärzte*innen bzw. vorbehandelnde Ärzte*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Gut zu wissen:

    Bitte kündigen Sie uns Patienten, die Sie einweisen, vorher an.
  • Welche Krankheitsbilder werden behandelt?

    Wir behandeln das gesamte Spektrum psychischer Störungen im Kinder- und Jugendalter nach internationalen Standards. Sondersprechstunden und Behandlungsschwerpunkte bieten wir für: • Aufmerksamkeitsstörungen (ADS) • Autismus einschließlich Asperger-Syndrom • Essstörungen (Magersucht, Bulimie) • psychische Störungen bei geistiger Behinderung • Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter • Jugendliche mit sexuellen Auffälligkeiten • psychische Störungen durch Drogen oder Alkohol • traumatisierte Kinder und Jugendliche
  • Welche Dokumente und Unterlagen werden benötigt?

    Bitte geben Sie Ihren Patienten Folgendes mit: • Befunde in Kopie • Medikamentenverordnung Bitte weisen Sie Ihre Patienten darauf hin das Folgendes dringend benötigt wird: • Personalausweis / Identitätsnachweis • Versicherungskarte • Befreiungsnachweis