Im Maßregelvollzug der LVR-Klinik Viersen werden rund 200 psychisch kranke Straftäter durch gerichtliche Anordnung untergebracht und behandelt. Durch die Unterbringung im Maßregelvollzug wird die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt. Die Patienten werden behandelt und betreut. Dadurch ist eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich.
Allgemeine Informationen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach unserem Rechtssystem sind unterschiedliche Rechtsfolgen vorgesehen, je nachdem ob ein Täter bei der Begehung der Straftat mit oder ohne Schuld gehandelt hat.
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Ziele des Maßregelvollzug
Ziel ist es, die Patienten durch die Therapie zu befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes und straffreies Leben zu führen.
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Der Beirat der Forensischen Abteilung
Zwischen dem gesetzlichen Behandlungsauftrag des Maßregelvollzugs und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ergeben sich Spannungen. Daher wurde im Jahr 2000 ein Beirat der forensischen Abteilungen eingerichtet, der mit der Klinik und mit der Öffentlichkeit im Dialog steht und vermittelt.
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Entlassung und Nachsorge
Die Entscheidung der Gerichte, einen Patienten aus dem Maßregelvollzug zu entlassen, stützt sich auf die Kriminalprognose, d.h. die Beurteilung des zu erwartenden Delinquenzrisikos. Für jeden Patienten wird die Wahrscheinlichkeit, dass er ein Verbrechen begehen könnte, eingeschätzt.
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Angehörigengruppen
Wir informiereneinerseits über die unterschiedlichen Krankheits- und Störungsbilder andererseits über die Bedingungen der Unterbringung im Maßregelvollzug.
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