Behandlung im Maßregelvollzug
Bei der Behandlung der psychischen Erkrankungen wird bei jeder Patientin und jedem Patienten insbesondere das Delikt und die zugrundeliegende Erkrankung das zur Unterbringung im Maßregelvollzug führte berücksichtigt.
Im Rahmen der Behandlung wird für jede Patientin und jeden Patienten ein individueller Behandlungsplan erstellt. Dabei wird auf ein umfangreiches Angebot folgender Maßnahmen zurückgegriffen:
- Medikamentöse Behandlung
- Psychotherapie
- Ergotherapie
- Kreativtherapie
- pädagogische und sozioedukative Maßnahmen
- Bildung
Die Behandlung erfolgt durch erfahrene, qualifizierte und engagierte multiprofessionelle Behandlungsteams und orientiert sich an dem jeweils neuesten wissenschaftlichen Standard und aktuellen therapeutischen Erkenntnissen.
Mindestens alle drei Jahre wird jede Patientin und jeder Patient durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet. In dem Gutachten werden der Behandlungsfortschritt, das Risiko, welches von den Patienten*innen ausgeht und die Möglichkeit zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft festgestellt.