Täterbehandlung als Opferschutz
Die Gefährlichkeit der im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten kann am wirkungsvollsten durch spezifische Therapiemaßnahmen reduziert werden.
Täglich neu vorgenommene Risikoeinschätzungen fußen auf der genauen Beobachtung des Patienten in einer tragfähigen therapeutischen Beziehung sowie auf der Kenntnis der Entwicklung hin zu delinquentem Verhalten und psychopathologisch relevanter Auffälligkeiten. Im Vergleich zur Unterbringung im Gefängnis gewährleistet die Behandlung im Maßregelvollzug einen besseren Opferschutz, da eine Entlassung erst dann erfolgt, wenn die Behandler, externe GutachterInnen und Gericht von einer guten Prognose ausgehen.