Gerhard-Bosch-Haus
Vielfältige und individuelle Therapieangebote
Zwei Abschnitte: Therapie- und Schleusengruppe
Wie kann man im Gerhard-Bosch-Haus aufgenommen werden?
Was kann mitgebracht werden?
Wie sieht der Alltag in der Gruppe aus?
Die Gruppen für sexuell auffällige Jungen im Gerhard-Bosch-Haus
In den beiden Gruppen für sexuell auffällige Jungen des Gerhard-Bosch-Hauses leben insgesamt 18 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die wegen einer Sexualstraftat angezeigt oder verurteilt wurden oder deren Jugendstrafe mit der Auflage der Behandlung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gerhard-Bosch-Haus ist ein offenes Haus, dass die Jungen in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes lediglich in Begleitung von Mitarbeiter*innen verlassen dürfen. Die Jungen müssen deshalb bei der Aufnahme mit diesen Ausgangsbeschränkungen einverstanden sein. Darüber hinaus wird von ihnen die Bereitschaft verlangt, über ihre Delikte zu sprechen.
Die Gesamtdauer eines Aufenthaltes liegt in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten (6-8 Monate Therapiegruppe und mindestens 6 Monate Schleusengruppe). Sie hängt im Einzelfall von der Bereitschaft des jeweiligen Jungen ab, sich mit dem von ihm begangenen Sexualdelikt auseinanderzusetzen.
Eine vorzeitige Entlassung erfolgt, wenn der Jugendliche die Beschränkungen seiner Bewegungsfreiheit nicht einhält oder einen weiteren sexuellen Übergriff begeht, der im Übrigen unverzüglich zur Anzeige gebracht wird. Es erfolgt dann eine Mitteilung an die zuständigen juristischen Instanzen, die über das weitere Vorgehen entscheiden und ggf. die Bewährung aufheben mit der Folge einer Inhaftierung. Auch wenn im Therapieverlauf keine Bereitschaft gezeigt wird, mit uns ein Arbeitsbündnis einzugehen, folgt eine Entlassung.
Vielfältige und individuelle Therapieangebote
Den Jugendlichen steht ein vielfältiges Therapieangebot zur Verfügung. Durch das Behandlungsteam wird jedem Jugendlichen ein individueller Therapieplan erarbeitet.
Unser ergotherapeutischer Bereich bietet eine große Auswahl an individuellen und Gruppenangeboten an. Auch der Besuch der Klinikschule ist in allen Schulzweigen möglich. Angebote zur Freizeitgestaltung, werden in Begleitung des Pflege- und Erziehungsdienst geplant und durchgeführt. Hierunter sind zum Beispiel der Besuch des klinikeigenen Freizeitzentrums, Besuche des anliegenden Sportplatzes und Spaziergänge im Klinikgelände sowie dem anliegenden Wald zu nennen.
Die Gruppe selbst bietet verschiedene Angebote, die speziell für die Arbeit mit sexuell auffälligen Jugendlichen entwickelt wurden.
Zwei Abschnitte: Therapie- und Schleusengruppe
Der gesamte Aufenthalt gliedert sich in zwei Abschnitte: So befindet sich jeder Jugendliche zunächst in der Therapiegruppe des Gerhard-Bosch-Hauses. Dieser Abschnitt dauert 6-8 Monate.
In dieser Phase findet die therapeutische Arbeit statt.
Kostenträger dieser Maßnahme ist die Krankenkasse, bei der der betreffende Junge versichert ist.
Zur Aufnahme ist eine Einweisung niedergelassener Ärzte*innen notwendig.
Im Anschluss daran wechseln die Jungen in die Schleusengruppe des Gerhard- Bosch-Hauses. Dort werden die therapeutischen Veränderungen im Rahmen größerer Anforderungen an die Selbständigkeit der Jungen und unter den Bedingungen größerer Freizügigkeit erprobt.
In dieser Phase findet Gruppenarbeit zur Rückfallprophylaxe statt. Gleichzeitig werden die Erfahrungen, die in der Schleusengruppe gesammelt wurden, genutzt, um die Weiterbetreuung in den Bereichen Arbeit und Wohnen optimal für jeden einzelnen Jungen so zu planen, dass das Risiko weiterer sexueller Übergriffe möglichst gering bleibt.
Dieser Behandlungsabschnitt dauert mindestens 6 Monate.
Wie kann man im Gerhard-Bosch-Haus aufgenommen werden?
Vor jeder Aufnahme findet ein ausführliches Vorstellungsgespräch statt, in dem die Bereitschaft des Jungen zu einer anfangs zumindest oberflächlichen Anpassung und Mitarbeit und das Vorliegen der weiter vorne beschriebenen Voraussetzungen abgeklärt sowie die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer stationären Behandlung eingeschätzt werden.
Bis zur Aufnahme ist in der Regel mit einer Wartezeit zu rechnen. Wir sind jedoch bemüht, diese möglichst kurz zu halten und den etwaigen Aufnahmezeitpunkt möglichst genau mitzuteilen.
Was kann mitgebracht werden?
Für den Aufenthalt können folgende Dinge mitgebracht werden:
- Witterungsgerechte und ausreichende Kleidung
- Bücher
- Radio
- Andere Geräte zum Musik hören
- Schulmaterial der Heimatschule
- Spielekonsole ( mobile Geräte, z. B. Nintendo DS)
Handys sind während des Aufenthaltes in der Therapiegruppe nicht erlaubt. Im Anschluss der Therapiegruppe kann im Rahmen der Medienkompetenz in der Schleusengruppe die Nutzung von Internet und Handy erarbeitet werden.
Zudem benötigt jeder Jugendliche:
- Hausschuhe
- Eigenen Hygienebedarf
- Jeder Jugendliche benötigt für den Aufenthalt Taschengeld, das von den Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt wird. Es wird zu seinen Händen auf das Klinikkonto eingezahlt. Die Höhe des wöchentlich ausgezahlten Taschengeldes richtet sich nach dem Alter und liegt zwischen 7 und 13 Euro.
Wie sieht der Alltag in der Gruppe aus?
Der Alltag der Gruppe wird im Wesentlichen durch drei Elemente geprägt: So gibt es den regelmäßigen Tagesablauf, welcher morgens mit pünktlichen Aufstehen, einer Morgenhygiene und einem aufgeräumten Zimmer beginnt. Im Anschluss folgt der individuelle Strukturplan. Der Besuch von Schule und Ergotherapie ist bei jedem Jugendlichen Bestandteil. Wechselnde Gruppenpflichten in Form eines Stationsdienstes und Gruppengespräche zur Tages- und Abendplanung gehören ebenfalls dazu.
Ein weiteres Element ist der “pädagogisch-therapeutische Alltag” auf der Station: Seitens des Pflege- und Erziehungsdienstes werden die Regeln und Grenzsetzungen, die den Jugendlichen vor allem anfangs sehr einschränken, ebenso wie seine Probleme und Konflikte immer wieder mit seinen Delikten in Bezug gesetzt. Jeder Jugendliche hat sich auf diese Weise ständig mit seinem “Thema” auseinanderzusetzen.
Hinzutretend als drittes Element für alle Jungen der Station spezifische Therapiegruppen, darüber hinaus je nach Indikation:
- Musiktherapie
- Kunsttherapie
- Interaktionstherapie u.a.
- die Einzeltherapie sowie die Arbeit mit dem Bezugssystem des Jungen, d.h. mit der Familie, der Bewährungshilfe, ggf. den Heimerzieherinnen und -erziehern, den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes u.a.