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Gerhard-Bosch-Haus

Die Gruppen für sexuell auffällige Jungen im Gerhard-Bosch-Haus

In den beiden Gruppen für sexuell auffällige Jungen des Gerhard-Bosch-Hauses leben insgesamt 19 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die wegen einer Sexualstraftat angezeigt oder verurteilt wurden oder deren Jugendstrafe mit der Auflage der Behandlung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gerhard-Bosch-Haus ist ein offenes Haus, das die Jungen in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes lediglich in Begleitung von Mitarbeitende verlassen dürfen. Die Jungen müssen deshalb bei der Aufnahme mit diesen Ausgangsbeschränkungen einverstanden sein. Darüber hinaus wird von ihnen die Bereitschaft verlangt, über ihre Delikte zu sprechen.

Die Gesamtdauer eines Aufenthaltes liegt in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten (6-8 Monate Therapiegruppe und mindestens 6 Monate Schleusengruppe). Sie hängt im Einzelfall entscheidend von der Bereitschaft des jeweiligen Jungen ab, sich mit dem von ihm begangenen Sexualdelikt auseinanderzusetzen.

Eine vorzeitige Entlassung durch uns erfolgt, wenn der Junge die Beschränkungen seiner Bewegungsfreiheit nicht einhält oder einen weiteren sexuellen Übergriff begeht, der im Übrigen unverzüglich zur Anzeige gebracht wird. Es erfolgt dann eine Mitteilung an die zuständigen juristischen Instanzen, die über das weitere Vorgehen entscheiden und ggf. die Bewährung aufheben mit der Folge einer Inhaftierung. Auch wenn der Junge in der dreimonatigen Probezeit keine Bereitschaft zeigt, mit uns ein Arbeitsbündnis einzugehen wird er vorzeitig entlassen.

Die Jungen können an allen Angeboten, die die Klinik vorhält, teilnehmen. Dies bedeutet, dass ein Besuch der Klinikschule, die Beschulung in allen Schulzweigen anbietet, ebenso möglich ist wie eine Beschäftigung in der Anlernwerkstatt. Auch werden das Freizeitzentrum und alle stationsübergreifenden Therapieangebote mit genutzt.

Die Gruppe selbst bietet verschiedene Angebote, die speziell für die Arbeit mit sexuell auffälligen Jugendlichen entwickelt wurden. Verantwortlich hierfür ist der leitende Diplom-Psychologe, der mit einer für diese Station zuständigen Arzt/Ärztin eng zusammenarbeitet.

Der gesamte Aufenthalt gliedert sich in zwei Abschnitte: So befindet sich jeder Jugendliche zunächst in der Therapiegruppe des Gerhard-Bosch-Hauses. Dieser Abschnitt dauert 6 -8 Monate. Kostenträger dieser Maßnahme ist die Krankenkasse, bei der der betreffende Junge versichert ist. Zur Aufnahme ist eine Einweisung niedergelassener Ärzte*innen notwendig. In dieser Phase findet die eigentliche therapeutische Arbeit statt.

Im Anschluss daran wechseln die Jungen in die Schleusengruppe des Gerhard- Bosch-Hauses. Dort werden die therapeutischen Veränderungen im Rahmen größerer Anforderungen an die Selbständigkeit der Jungen und unter den Bedingungen größerer Freizügigkeit erprobt. In dieser Phase findet Gruppenarbeit zur Rückfallprophylaxe statt. Gleichzeitig werden die Erfahrungen, die in der Schleusengruppe gesammelt wurden, genutzt, um die Weiterbetreuung in den Bereichen Arbeit und Wohnen optimal für jeden einzelnen Jungen so zu planen, dass das Risiko weiterer sexueller Übergriffe möglichst gering bleibt. Dieser Behandlungsabschnitt dauert mindestens 6 Monate.

Wie kann man im Gerhard Bosch Haus aufgenommen werden?

Vor jeder Aufnahme findet ein ausführliches Vorstellungsgespräch statt, in dem die Bereitschaft des Jungen zu einer anfangs zumindest oberflächlichen Anpassung und Mitarbeit und das Vorliegen der weiter vorne beschriebenen Voraussetzungen abgeklärt sowie die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer stationären Behandlung eingeschätzt werden. Bis zur Aufnahme ist in der Regel mit einer Wartezeit zu rechnen, da zumeist alle Plätze belegt sind. Wir sind jedoch bemüht, diese Wartezeit möglichst kurz zu halten und den etwaigen Aufnahmezeitpunkt möglichst genau mitzuteilen.

Was kann mitgebracht werden?

Außer der üblichen Kleidung können auch persönliche Gegenstände wie:

  • Bücher
  • Radio
  • andere Geräte zum Abspielen der persönlichen Musik

für die Zeit es Aufenthaltes bei uns mitgebracht werden.

Handys sind während des Aufenthaltes in der Therapiegruppe nicht erlaubt. Für Stereoanlagen oder eigene Fernsehgeräte ist in den Zimmern kein Platz.

Jeder Junge braucht:

  • einen Bademantel
  • Hausschuhe
  • Schwimmsachen
  • eigene Hygieneartikel, am besten in einer dafür geeigneten Kulturtasche.

Jeder Junge benötigt während des Aufenthaltes Taschengeld, das ihm von den Eltern oder sonstigen sorgeberechtigten Personen zur Verfügung gestellt wird und zu seinen Händen auf das Klinikkonto einzuzahlen ist. Die Höhe des wöchentlich ausgezahlten Taschengeldes richtet sich nach dem Alter und liegt zwischen 6 Euro und 12 Euro.

Wie sieht der Alltag in der Gruppe aus?

Der Alltag der Gruppe wird im wesentlichen durch drei Elemente geprägt: So gibt es den regelmäßigen Tagesablauf, der morgens mit dem Wecken beginnt, durch die Malzeiten, den Schul- oder Werkstattbesuch sowie die wechselnden Gruppenpflichten des jeweiligen Jungen bestimmt ist und über unterschiedliche Freizeitangebote abends, z. B. mit der Möglichkeit eines Besuches unseres Freizeitzentrums, endet.

Weiteres Element ist der “pädagogisch-therapeutische Alltag” auf der Station: Seitens der Betreuer*innen werden die Regeln und Grenzsetzungen, die den Jungen vor allem anfangs sehr einschränken, ebenso wie seine Probleme und Konflikte immer wieder mit seinen Delikten in Bezug gesetzt. Jeder Junge hat sich auf diese Weise ständig mit seinem “Thema” auseinanderzusetzen.

Hinzu treten als drittes Element für alle Jungen der Station spezifische Therapiegruppen, darüber hinaus je nach Indikation

  • Musiktherapie
  • Kunsttherapie
  • Interaktionstherapie u.a.
  • die Einzeltherapie sowie die Arbeit mit dem Bezugssystem des Jungen, d.h. mit der Familie, dem Bewährungshelfer, ggf. den Heimerzieherinnen und -erziehern, den MitarbeiterInnen des Jugendamtes u.a.

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