Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz (FÜNA)

Die Überleitungs- und Nachsorgeambulanz ist Teil der Forensischen Psychiatrie I und zuständig für die Nachsorge:

  • Der gemäß §63 StGB untergebrachten Patienten*innen.
  • Der Patienten*innen aus der Region, wenn eine Maßregel zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei deutlicher Außenorientierung in der Behandlung der Patienten*innen nehmen die Behandlungsteams Kontakt mit der Forensischen Ambulanz auf.

In einem Erstgespräch:

  • stellt sich die Patientin oder der Patient vor
  • die Behandler*innen stellen alle Informationen zur Verfügung, die für ein umfassendes Bild über die Patienten*innnen, ihres Lebensumfelds und Delinquenzrisikos von Bedeutung sind.

Die Überleitung in geeignete soziale Empfangsräume außerhalb der Klinik erfolgt dann durch die Forensische Fachambulanz gemeinsam mit den jeweiligen Bezugstherapeuten*innen.