Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz (FÜNA)
Die Überleitungs- und Nachsorgeambulanz ist Teil der Forensischen Psychiatrie I und zuständig für die Nachsorge:
- Der gemäß §63 StGB untergebrachten Patienten*innen.
- Der Patienten*innen aus der Region, wenn eine Maßregel zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bei deutlicher Außenorientierung in der Behandlung der Patienten*innen nehmen die Behandlungsteams Kontakt mit der Forensischen Ambulanz auf.
In einem Erstgespräch:
- stellt sich die Patientin oder der Patient vor
- die Behandler*innen stellen alle Informationen zur Verfügung, die für ein umfassendes Bild über die Patienten*innnen, ihres Lebensumfelds und Delinquenzrisikos von Bedeutung sind.
Die Überleitung in geeignete soziale Empfangsräume außerhalb der Klinik erfolgt dann durch die Forensische Fachambulanz gemeinsam mit den jeweiligen Bezugstherapeuten*innen.
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