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Forensische Psychiatrie

Wer wird behandelt

Im Fachbereich Forensische Psychiatrie der LVR-Klinik Viersen werden ausschließlich männliche Patienten behandelt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer Persönlichkeitsstörung eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen haben. Die rechtliche Grundlage bildet der § 63 StGB (des Strafgesetzbuches). Die Gerichte ordnen die Unterbringung im Maßregelvollzug dann an, wenn von den Patienten aufgrund ihrer Störung weitere erhebliche rechtswidrige Taten erwartet werden. Durch die erfolgreiche Behandlung der Patienten unter baulichen und technischen Rahmenbedingungen, die den besonderen Sicherungsanforderungen Rechnung tragen, sollen die Patienten befähigt werden, wieder ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen, ohne weitere rechtswidrige Taten zu begehen.

Unterbringung

Für die Unterbringung der Patienten in der LVR-Klinik Viersen stehen in der Abteilung Forensische Psychiatrie I fünf Stationen mit insgesamt 71 Behandlungsplätzen zur Verfügung, in der Abteilung Forensische Psychiatrie II werden auf sechs Stationen 83 Patienten behandelt. Die verschiedenen Stationen befinden sich zum einem im hochgesicherten Neubau des Fachbereichs Forensik, zum anderen in Gebäuden, die sich pavillonartig auf dem Gelände der LVR-Klinik Viersen verteilen.

Forensische Psychiatrie I

In der Abteilung Forensische Psychiatrie I werden überwiegend Patienten behandelt, die an einer Psychose erkrankt sind, häufig besteht zusätzlich eine Abhängigkeitsproblematik. Die Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz (FÜNA) ist ebenfalls an die Abteilung Forensische Psychiatrie I angebunden.

Forensische Psychiatrie II

In der Abteilung Forensische Psychiatrie II werden Patienten mit Persönlichkeitsstörungen behandelt. Außerdem wird hier ein differenziertes Behandlungsangebot für jugendliche Patienten vorgehalten.

Behandlung

Im Maßregelvollzug werden unterschiedliche psychiatrische Störungsbilder unter besonderer Berücksichtigung des zur Unterbringung führenden Deliktes und seiner Entstehungsbedingungen behandelt. Die Behandlung von Patienten im Maßregelvollzug basiert auf einem breiten Angebot an psychopharmokotherapeutischen, psychotherapeutischen, ergotherapeutischen, kreativtherapeutischen, pädagogischen und sozioedukativen Maßnahmen. Für jeden Patienten wird gleich zu Beginn der Behandlung eine individuelle Behandlungsplanung erstellt, die halbjährlich fortgeschrieben wird.

Die Behandlung erfolgt durch erfahrene, qualifizierte und engagierte multiprofessionelle Behandlungsteams. Beteiligt sind:

  • Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
  • FachärztInnen für Psychiatrie-Psychotherapie
  • ÄrztInnen in fortgeschrittener Weiterbildung
  • psychologische PsychotherapeutInnen
  • SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen,
    KreativtherapeutInnen, LehrerInnen, ErgotherapeutInnen und SporttherapeutInnen

Die Behandlung orientiert sich an dem jeweils neuesten wissenschaftlichen Standard und aktuellen therapeutischen Erkenntnissen. Mindestens alle drei Jahre wird jeder Patient durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet, wobei insbesondere die Behandlung und Wiedereingliederung im Fokus steht, aber auch die Einschätzung der von dem Patienten noch ausgehenden Gefährlichkeit.

Zertifikate und Mitgliedschaften

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