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Vollzugslockerung

Lockerungen

Lockerungen sind aus unterschiedlichen Gründen ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung: Als positive Verstärker fördern sie die Behandlungsmotivation, sie dienen der Aufrechterhaltung und Förderung sozialer Kontakte, sie funktionieren als soziale Trainingsmaßnahmen und reduzieren das Auftreten von Hospitalisierungsschäden.

Verhalten

Besonders wichtig ist die Möglichkeit zur Belastungserprobung: Das Verhalten bei der Wahrnehmung von Lockerungen erlaubt dem Behandlungsteam die Beurteilung erzielter positiver Veränderungen auf ihre Konstanz in allmählich zu erweiternden Freiräumen außerhalb der Klinik. Dabei ermöglichen kurze überschaubare Zeiträume und die Kenntnis sowohl des aktuellen Befindens des Patienten als auch der relativ konstanten situativen Bedingungen eine relativ sichere prognostische Einschätzung. Die Gewährung von Lockerungen wird in der Regel mit Weisungen verbunden, etwa sich an festgelegten Orten oder zu festgelegten Zeiten zu melden. Lockerungen können aufgehoben werden, wenn das vom Patienten ausgehende Gefährdungsrisiko etwa wegen eines Erkrankungsrückfalls erneut als zu hoch angesehen wird.

Entscheidung

Die Entscheidung, einem Patienten eine Lockerung zu gewähren, wird erst nach eingehender Risikoabschätzung getroffen. In einem mehrstufigen Entscheidungsprozess werden alle am Behandlungsprozess Beteiligten gehört und wissenschaftlich als prognostisch bedeutsam erwiesene Faktoren beurteilt, bevor das Behandlungsteam eine Einschätzung abgibt. Verantwortlich für die Gewährung von Lockerungen ist die therapeutische Abteilungsleitung. Bei Patienten, die ein besonders schweres Delikt begangen haben, werden in der Regel vor Gewährung einer Lockerung Begutachtungen von externen Sachverständigen eingeholt. Geeignete GutachterInnen werden von den zuständigen Heilberufskammern anhand entsprechender Qualitätskriterien benannt. Darüber hinaus werden an einer Vielzahl von Entscheidungen die zuständigen Vollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) beteiligt.

Bei allen Entscheidungen wird immer die Sicherheit der Allgemeinheit an erster Stelle sehen.

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