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Ziele des Maßregelvollzugs

Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten durch die Therapie zu befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes und straffreies Leben zu führen.

Die Behandlung der zugrundeliegenden Störung bietet die beste Voraussetzung dafür, die Prognose bezüglich des Risikos der Begehung weiterer rechtswidriger Handlungen erheblich zu verbessern. Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug erfolgt durch richterlichen Beschluss und erst dann, wenn dadurch keine weiteren Straftaten zu erwarten sind.

Nach § 136 des Strafvollzugsgesetzes sind als Ziele des Maßregelvollzugs festgelegt, dass sich die Behandlung nach ärztlichen Gesichtspunkten zu richten hat und Heilung und Besserung angestrebt werden sollen. Allen im Maßregelvollzug untergebrachten Patientinnen und Patienten wird die notwendige Aufsicht, Betreuung und Pflege zuteil.

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